01.
2003
Musterprozess gegen Ausländerklausel: Unihockey braucht mehr «Sport-Missionare»
Die Verantwortlichen von Basel Magic haben in den vergangenen Jahren mehrfach erfolglos versucht, die Ausländerklausel des SUHV zu Fall zu bringen. Im Zuge des Inkrafttretens der bilateralen Verträge per 1. Juni 2002 liess Basel Magic die Rechtslage von den Basler Juristen Marco Balmelli und Pascal Grolimund überprüfen. Ihr Rechtsgutachten gelangt zum Schluss, dass Ausländerklauseln von Sportverbänden, die (auch teilzeitlich tätige) Berufssportler aus dem EU-Raum tangieren, gegen das Diskriminierungsverbot des Personenfreizügigkeits-Abkommens zwischen der EU und der Schweiz verstossen.
Obwohl Basel Magic und das Nationalliga-Komitee auf dieser Basis eine stufenweise Öffnung für ausländische Spieler dem SUHV vorgeschlagen haben, beharrten die Präsidenten der Nationalliga Vereine mit Entscheid vom 23. November 2002 auf der bisherigen Regelung.
Basel Magic sieht sich nunmehr veranlasst, Klage beim zuständigen Verbandsgericht zu erheben. Die Klage könnte im Schweizer Berufssport im Allgemeinen und im Besonderen im Eishockey und Fussball fundamentale Umwälzungen einleiten.
Mit der Verpflichtung zusätzlicher ausländischen Spitzenspieler erhofft sich Basel Magic positive Impulse auf die eigenen Spieler und auf den Gesamtverein. Vor allem Verstärkungsspieler aus dem Unihockey-Mutterland Schweden, wo die Entwicklung im Unihockey um einige Jahre voraus ist, beinflussen dank ihrer professionellen Einstellung und ihrem höheren spielerischen Niveau die Entwicklung eines Vereins enorm. Unihockey braucht mehr solche «Sport-Missionare».
Die Verantwortlichen von Basel Magic sind sich dabei durchaus bewusst, dass eine vollumfängliche Öffnung auch negative Auswirkungen haben kann. Dies betrifft sowohl die Situation der Vereine (Finanzen) als auch die Ausbildung junger Spieler. Aus diesem Grund bedarf es einer tiefgreifenden Diskussion über vorhandene Erfahrungen in anderen Sportarten und anderen Ländern (z. B. Eishockey in Deutschland), damit eine ausgewogene, die Vor- und Nachteile berücksichtigende Regelung gefunden werden kann. Darüberhinaus wird bei einer Aufhebung der Ausländerklausel insbesondere der nationale Verband gefordert sein. Ihm wird die Aufgabe zukommen, die Rahmenbedingen derart anzupassen, dass weiterhin eine gesunde (finanzielle) Entwicklung der Vereine gewährleistet bleibt.