09.
2003
Ausländerentscheid vor Saisonstart
Aufgrund der wiederholt gefassten Beschlüsse der Nationalliga Präsidentenkonferenz, wonach während der Saison 2003/04 nur eine Ausländerin bzw. nur ein Ausländer eingesetzt werden soll, hat der Zentralvorstand von Swiss Unihockey entschieden, gegen die einstweilige Verfügung des Gerichts Bern-Laupen vom 12. September 2003 im Fall Basel Magic zu appellieren. Dies mit dem Ziel, eine Aufschiebung dieses Entscheids zu erwirken und damit bezüglich der in einer Woche beginnenden Meisterschaft 2003/04 Rechtssicherheit (gleiche Voraussetzungen für alle Mannschaften) zu schaffen. Der Entscheid der Appellationsinstanz wird auf den kommenden Mittwoch, 24. September, oder Donnerstag, 25. September 2003, erwartet.
Vor diesem Hintergrund hat das Nationalliga-Komitee an seiner Sitzung vom Freitag, 19. September 2003 entschieden, im Fall einer Bestätigung der erstinstanzlichen Verfügung am Freitag, 26. September 2003 eine ausserordentliche Präsidentenkonferenz durchzuführen. Anlässlich dieser Konferenz soll darüber diskutiert und befunden werden, wie die Ausländerregelung für die Saison 2003/04 aussehen wird.
An der Präsidentenkonferenz vom 28. August 2003 hatten die Präsidentinnen und Präsiden-ten der Nationalliga zum wiederholten Mal beschlossen, vorbehältlich anderslautender Gerichtsentscheide im Fall Basel Magic während der Saison 2003/04 nur eine ausländische Spielerin bzw. einen ausländischen Spieler einzusetzen. Zudem wurde vor dem Hintergrund des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über die Freizügigkeit (PFZA) und im Sinne der Planungssicherheit für die Vereine folgender Einscheidfindungsprozess vereinbart: Der Entscheid bezüglich der Anzahl ab der Saison 2004/05 eingesetzter Ausländerinnen bzw. Ausländer (vollständige Öffnung oder "Gentlemen's Agreement") soll anlässlich der Präsidentenkonferenz vom 4. Dezember 2003 gefällt werden.