10.
2014
Fonds zur Schiedsrichterförderung
Im Zusammenhang mit der hohen Rücktrittsquote bei den Neu-Schiedsrichtern hat sich die Schiedsrichterkommission von swiss unihockey Gedanken gemacht, wie dieser Umstand verbessert werden kann
Eine der vorgeschlagenen Massnahmen war die Erhöhung der Kurskosten bei Neu-Schiedsrichtern sowie die damit verbundene Schaffung eines Fonds, welcher durch die Zusatzeinnahmen gespeist wird. Falls ein Neu-Schiedsrichter nach der Premieren-Saison seine Karriere fortsetzt, wird dem Verein die zusätzlich erhobene Gebühr zurückerstattet.
Bei einem Rücktritt nach nur einer Saison oder dem Nichtbestehen der Prüfung in der zweiten Saison, verbleiben die Gelder im Fonds. Dem Verbandsrat wurde im November 2010 ein entsprechender Antrag unterbreitet. Das oben skizzierte Modell wurde dabei genehmigt und ab der Ausbildungs-Saison 2011/2012 umgesetzt.
Um die Unihockey-Schiedsrichter noch besser zu fördern, hat der Zentralvorstand von swiss unihockey ein ab dieser Spielsaison in Kraft getretenes Reglement verabschiedet, welches den Umgang mit dem Schiedsrichter-Fonds beinhaltet bzw. die Verwendung des Fonds-Überschusses regelt: Vereine, regionale Trägerschaften, Kommissionen und Gremien von swiss unihockey wird ab sofort ermöglicht, entsprechende Gesuche an den Schiedsrichter-Fonds-Ausschuss zu stellen.
Alle in diesem Reglement nicht definierten Fälle unterstehen der Genehmigung des Sportausschusses von swiss unihockey. Das Reglement und die Gesuch-Formulare sind hier zu finden: