01.
2021
Transfer-Sonderregelung gilt für alle Ligen
Dank der Sonderregelung für internationale Transfers des internationalen Unihockeyverbands IFF können Spielerinnen und Spieler während des Saisonunterbruchs in ihrer Liga in einer ausländischen Liga spielen und müssen nicht vor dem 15. Januar zurück transferieren. Neu ist diese Regelung nicht nur für die Topligen, sondern für alle Ligen gültig.
Die Frist für internationale Transfers endet normalerweise am 15. Januar. Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind in vielen Ländern die Ligen mit Ausnahme der höchsten unterbrochen. So darf in der Schweiz momentan einzig in der NLA wieder gespielt werden.
Deshalb hat das IFF-Exekutivkomitee (ExCo) zusätzlich zu der Anfang November veröffentlichten temporären Transferregel auf Antrag von swiss unihockey Folgendes beschlossen: Ein Spieler, der während der ordentlichen Transferperiode (das heisst bis zum 15. Januar) ins Ausland gewechselt hat, da die Liga im Land, wo der Spieler lizenziert ist, wegen Corona unterbrochen ist, darf auch nach dem regulären letzten Tag, dem 15. Januar, in das Land zurückkehren, aus dem er gewechselt hat. «Wir wollen so den Spielern eine Möglichkeit geben, in dieser schwierigen Zeit spielen zu können», sagt John Liljelund, IFF-Generalsekretär.
Wenn der Spieler jedoch in dem Land, in das er transferiert wurde, in einem oder mehreren Relegations-, Aufstiegs-, Play-Out- oder Play-Off-Spielen gespielt hat, ist er nicht berechtigt, vor Beginn der eigentlichen Transfersaison 2021 am 1. Juli 2021 zu transferieren. Es gelten die normalen Transfergebühren, mit der Ausnahme, dass der Rücktransfer immer als Eiltransfer behandelt wird und nur die normale Gebühr zu entrichten ist.