11.
2003
Verzicht auf eine Appellation
Nach reiflicher Überlegung und nach Konsultation seiner Nationalligavereine verzichtet der Schweizerische Unihockey Verband, gegen das zweitinstanzliche Urteil zu rekurrieren.
Ausschlaggebend war der seinerzeitige Beschluss des Zentralvorstandes, ab der Spielzeit 2004/2005 jegliche Einschränkung von Ausländern in seiner Meisterschaft aufzuheben.
Der SUHV hält fest, dass er in keiner Art und Weise je eine oder mehrere Personen „diskriminiert“ hat. Er hat lediglich die durch seine Mitglieder verabschiedeten Statuten und Gesetze, die gültigen Ansätze im Sport sowie die Beschlüsse einer überwältigenden Mehrheit der Vereine respektiert.
Anlässlich der Präsidentenkonferenz der Nationalliga vom 4. Dezember 2003 werden die Vereine über ein allfälliges weiteres Vorgehen bis zum Saisonende diskutieren.