12.
2020
Lockerung der Transferregeln
swiss unihockey hat aufgrund des fortlaufenden Saisonunterbruchs in allen Ligen mit Ausnahme der NLA eine temporäre doppelte Spielberechtigung eingführt. Mit der neuen Weisung können Spieler einer tieferen Liga Spielpraxis in einer höheren Liga sammeln.
In dieser speziellen Zeit sind spezielle Regelungen notwendig. Deshalb hat swiss unihockey ab sofort eine neue Weisung in Kraft gesetzt, die eine temporäre doppelte Spielberechtigung zulässt. Somit erhalten Spieler, die in einer Liga spielen, in der aufgrund der Corona-Pandemie der Spielbetrieb ruht, die Möglichkeit, in eine höhere Liga zu wechseln und dort Spielpraxis zu sammeln.
Ab Januar wird zunächst in der höchsten Liga, der NLA, die Meisterschaft fortgeführt. Ein NLB-Spieler könnte beispielsweise temporär zu einem NLA-Team wechseln und müsste dann vier Tage vor der Wiederaufnahme des Spielbetriebs in der NLB wieder zu seinem Stammverein zurückkehren, da zu diesem Zeitpunkt die temporäre doppelte Spielberechtigung automatisch gelöscht wird. Ein höher klassiertes Team kann für maximal drei Spieler eine temporäre doppelte Spielberechtigung beantragen.
Diese Regeln gelten für alle Ligen, die den Ligabetrieb wieder aufnehmen. Auch wenn im Frühjahr nicht in allen Ligen gleichzeitig der Spielbetrieb wieder fortgeführt wird, kann ein Spieler einer tieferen Liga vorübergehend in eine höhere Liga wechseln (z. B. 1. Liga in die NLB).
Sonderregelung internationale Transfers
Nicht nur national gibt es aufgrund der Corona-Pandemie ausserordentliche Regelungen, sondern auch international.
Der internationale Unihockeyverband IFF hat eine Sonderregelung für internationale Transfers erstellt, damit Spieler einer Top-Liga während des Saisonunterbruchs in ihrem Land in einer ausländischen Liga spielen können. Einige NLA-Spieler haben davon Gebrauch gemacht und spielen momentan im Ausland. Sie müssen die internationale Transferfrist einhalten und bis am 15. Januar 2021 zurück in der Schweiz sein.
Sollte der Spielbetrieb in der NLA nicht wie geplant am 9./10. Januar wieder aufgenommen werden können, dann können sie auch nach Ablauf vom 15. Januar zu ihrem NLA-Verein zurückkehren. Diese Sonderregelung vom IFF ist ebenfalls in der neuen Weisung festgehalten.
Die Fristen von üblichen Schweizer Transfers sowie den üblichen doppelten Spielberechtigungen bleiben gleich: 31. Dezember 2020.